Steuerrecht –
klar beraten,
entschlossen vertreten.
Unternehmenssteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Umsatzsteuer, Einspruch gegen Steuerbescheide – wir beraten Unternehmer und Privatpersonen in allen steuerrechtlichen Fragen.
Ihr rechtlicher Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Markus Presch – im Rücken das Team der HLP GmbH: vier Spezialisten aus Recht und Steuern an den Standorten Weimar und Leipzig. So erhalten Sie rechtliche und steuerliche Beratung aus einer Hand.
Steuerrecht bei HLP – auf einen Blick
RA Markus Presch und das Team der HLP GmbH beraten im Steuerrecht Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen – von der Gestaltung über den Einspruch gegen Steuerbescheide bis zum Finanzgericht. Als Ergänzung zur bestehenden Steuerberatung, Hand in Hand mit den Steuerberatern der HLP GmbH. Standorte Weimar und Leipzig, bundesweit. Erstkontakt: 03643 85 00 12.
Rechtsanwalt
Markus Presch
Rechtsanwalt Markus Presch ist Mitgründer und Geschäftsführer der HLP GmbH Hesse – Dr. Lierow – Presch Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Gemeinsam beraten wir Unternehmer, Geschäftsführer und Privatpersonen in allen Bereichen des Steuerrechts – von der Unternehmensstrukturierung bis zum Finanzgerichtsverfahren.
„Beratung von Unternehmern für Unternehmer – geradlinig, unkompliziert und auf Augenhöhe."
Markus Preschs berufliche Laufbahn begann im Bankwesen (Commerzbank) und in der Versicherungsbranche (Gerling). Dieses wirtschaftliche Fundament ermöglicht es uns, steuerrechtliche Fragen nicht isoliert rechtlich, sondern im unternehmerischen Kontext zu lösen.
In der HLP GmbH arbeiten Rechtsanwälte und Steuerberater Hand in Hand: Rechtliche und steuerliche Fragen werden intern koordiniert – Sie haben einen Ansprechpartner für beides. Wir betreuen Mandate in ganz Mitteldeutschland und bundesweit.
Fachlich am Puls: Das Steuerrecht ändert sich laufend – neue Gesetze, BFH-Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen. Durch kontinuierliche Fortbildung und die enge Verzahnung von Rechts- und Steuerberatung im Team sind wir stets auf dem aktuellen Stand – damit Ihre Gestaltung und Ihr Einspruch auf dem heutigen Recht beruhen.
Wen wir beraten
Vom Steuerbescheid bis zur Nachfolgeplanung – wir betreuen Privatpersonen und Unternehmer. Sie schildern Ihr Anliegen, wir ordnen es ein und übernehmen die rechtliche Kommunikation mit dem Finanzamt und – wenn nötig – dem Finanzgericht.
Privatpersonen & Familien
Einspruch gegen Steuerbescheide, Einkommensteuer und Vermögensfragen – verständlich erklärt und konsequent vertreten. Dazu gehören auch Erben und Vermögensinhaber: Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie vorausschauende Nachfolge- und Übertragungsplanung zur legalen Reduzierung der Steuerlast.
Unternehmen & Unternehmer
Unternehmenssteuerrecht, steuerliche Gestaltung, Umsatzsteuer und Begleitung von Betriebsprüfungen – für Gesellschaften, Geschäftsführer und Organe. Ebenso für Selbstständige, Freiberufler und Gründer: Rechtsformwahl und steueroptimierte Strukturierung – von Anfang an auf sicherem Fundament.
Ergänzung – kein Ersatz Ihrer Steuerberatung
Wir werden ausschließlich zusätzlich zu Ihrer bestehenden Steuerberatung tätig – als rechtliche Beratung in den genannten steuerlichen Geschäftsfeldern. Wir übernehmen keine laufende Steuerberatung und treten nicht an die Stelle Ihres Steuerberaters, sondern ergänzen sein Setup um die juristische Perspektive.
Selbstverständlich arbeiten wir eng mit Ihrem bestehenden Steuerberater zusammen und stehen auch ihm für rechtliche Fragen und Rückfragen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung – damit steuerliche und rechtliche Sicht nahtlos ineinandergreifen.
Was wir für Sie tun
Steuerrechtliche Beratung, die rechtlich präzise und wirtschaftlich sinnvoll ist – für Unternehmen und Privatpersonen.
Steuergestaltung & Strukturberatung
Rechtsformwahl, Holding-Modelle, Unternehmensstrukturierung – wir entwickeln steueroptimale Strukturen, die wirtschaftlich funktionieren und rechtssicher sind.
Mehr erfahren →Einspruch & Finanzgericht
Fehlerhafte Steuerbescheide müssen nicht akzeptiert werden. Wir legen fristwahrend Einspruch ein und vertreten Sie vor Finanzgericht und BFH.
Mehr erfahren →Erbschaft-, Schenkungs- & Nachfolgesteuer
Frühzeitige Planung spart erheblich. Wir beraten zur steueroptimalen Vermögens- und Unternehmensübertragung an die nächste Generation.
Mehr erfahren →Steuerrecht – alle Bereiche
Von der Körperschaftsteuer bis zur Grunderwerbsteuer – wir beraten Sie in sämtlichen steuerrechtlichen Angelegenheiten.
Unternehmenssteuerrecht
Einkommensteuer & Freiberufler
Umsatzsteuerrecht
Erbschaft- & Schenkungsteuer
Steuerliches Verfahrensrecht
Steuergestaltung & Beratung
Steuerstrafrecht
Steuergestaltung & Unternehmensstrukturierung
Die Wahl der richtigen Rechtsform, eine durchdachte Holding-Struktur oder eine rechtzeitig geplante Betriebsaufspaltung – steuerliche Gestaltung ist immer dann am wirksamsten, wenn sie proaktiv und nicht reaktiv erfolgt.
Gemeinsam mit unseren Steuerberatern Kai-Uwe Hesse und Kerstin Bader entwickeln wir Strukturen, die sowohl rechtssicher als auch wirtschaftlich optimal sind. Dabei liegt unser Fokus auf dem, was praktisch umsetzbar ist – keine Modelle, die auf dem Papier funktionieren, in der Realität aber scheitern.
- Rechtsformwahl (GmbH, UG, GmbH & Co. KG, AG)
- Holding- und Beteiligungsstrukturen
- Steueroptimierte Gewinnausschüttung
- Betriebsaufspaltung und -einbringung
- Steuerliche Planung bei Unternehmensverkauf
- Internationales Steuerrecht & Doppelbesteuerungsabkommen
Direkt anfragen
Steuerliche Gestaltung erfordert Expertise in Recht und Steuer. Bei HLP haben wir beides unter einem Dach.
Zentrale Weimar: 03643 85 00 12
E-Mail: mpresch@hlp-beratung.de
Kostenloses Kennenlerngespräch (20 Min)
Einspruch gegen Steuerbescheide & Finanzgericht
Ein Steuerbescheid ist kein letztes Wort. Fehlerhafte Bescheide, zu hoch angesetzte Steuerwerte oder falsch berechnete Beträge können und sollten angefochten werden. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat – danach wird der Bescheid bestandskräftig.
Wir prüfen Ihre Bescheide auf rechtliche Fehler, legen fristwahrend Einspruch ein und führen das Einspruchsverfahren. Wenn das Finanzamt keine Abhilfe leistet, klagen wir für Sie vor dem Finanzgericht und – bei grundsätzlicher Bedeutung – dem Bundesfinanzhof.
- Fristwahrende Einspruchseinlegung (§ 347 AO)
- Prüfung auf rechtliche und rechnerische Fehler
- Aussetzung der Vollziehung (kein Zahlen während des Verfahrens)
- Klage vor dem Finanzgericht Erfurt / Leipzig
- Revision beim Bundesfinanzhof (BFH)
- Verständigungsverfahren bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
Wichtig: Fristen beachten
Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid bestandskräftig – eine Anfechtung ist dann kaum noch möglich.
Schicken Sie uns Ihren Steuerbescheid – wir prüfen ihn und sagen Ihnen, ob Einspruch sinnvoll ist.
Bescheid prüfen lassenErbschaft-, Schenkungs- & Nachfolgesteuer
Vermögen und Unternehmen an die nächste Generation zu übertragen, ist eine der wichtigsten wirtschaftlichen Entscheidungen im Leben. Ohne Planung kann die Erbschaft- oder Schenkungsteuer erheblich sein – mit rechtzeitiger Beratung lässt sie sich deutlich reduzieren.
Wir beraten Sie gemeinsam mit unseren Steuerberatern bei der Nachfolgeplanung: von der Ausnutzung von Freibeträgen über Nießbrauchsgestaltungen bis zu den Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen nach §§ 13a, 13b ErbStG.
- Nutzung von Schenkungsfreibeträgen (alle 10 Jahre: 400.000 € je Elternteil-Kind)
- Gestaffelte Schenkungen über mehrere Perioden
- Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen
- Nießbrauch- und Wohnrechtskonstruktionen
- Familienstiftungen als Gestaltungsinstrument
- Unternehmensnachfolge und Gesellschaftsvertragsgestaltung
Frühzeitig planen lohnt sich
Ein Ehepaar kann einem Kind in 10 Jahren bis zu 800.000 € steuerfrei übertragen. Wer früh anfängt, kann diesen Freibetrag mehrfach nutzen – ohne Steuer.
Wir erstellen gemeinsam mit unseren Steuerberatern ein individuelles Konzept für Ihre Situation.
Nachfolgeplanung anfragenSteuerbescheid, Betriebsprüfung oder Gestaltungsfrage?
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir geben Ihnen eine erste Einschätzung. Online-Termin spart Ihnen Zeit und Kosten.
Aus der Prüfung wird ein Strafvorwurf? Dann verteidigen wir.
Betriebsprüfung mit Strafverdacht, Selbstanzeige, Ermittlungsverfahren – sobald es strafrechtlich wird, zählen Erfahrung und schnelles Handeln. Auf unserer Spezialseite zum Steuerstrafrecht sehen Sie, wie wir verteidigen.
Zur Seite SteuerstrafrechtWichtige Begriffe im Steuerrecht
Kurz und verständlich erklärt – die zentralen Begriffe, die in steuerrechtlichen Verfahren immer wieder auftauchen.
Einspruch
Der Rechtsbehelf gegen einen Steuerbescheid. Frist: ein Monat ab Bekanntgabe (§ 355 AO). Er hemmt nicht automatisch die Zahlungspflicht.
Aussetzung der Vollziehung (AdV)
Auf Antrag muss eine strittige Steuer zunächst nicht gezahlt werden, solange Einspruch oder Klage laufen (§ 361 AO) – Voraussetzung sind ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit.
Festsetzungsverjährung
Frist, innerhalb derer das Finanzamt Steuern festsetzen darf: regelmäßig vier Jahre, bei Steuerhinterziehung zehn Jahre (§ 169 AO).
Freibeträge Erbschaft-/Schenkungsteuer
Persönliche Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad – Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €. Sie können alle zehn Jahre erneut genutzt werden.
Holding (§ 8b KStG)
Bei einer Holdingstruktur sind Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinne zwischen Kapitalgesellschaften zu 95 % steuerfrei.
Verbindliche Auskunft (§ 89 AO)
Vorab verbindliche Klärung durch das Finanzamt, wie ein geplanter Sachverhalt steuerlich behandelt wird – schafft Planungssicherheit.
Weitere Themen im Steuerrecht
Über die häufigsten Fragen hinaus begegnen uns in der Beratung regelmäßig weitere Themen aus dem Unternehmens- und Vermögensbereich. Ein erster Überblick – für die Einschätzung Ihres konkreten Falls sprechen Sie uns gerne an.
Unternehmen & laufende Steuern
Umsatzsteuer & VorsteuerabzugOrdnungsgemäße Rechnung als Grundlage – und was bei Fehlern droht.
Auf die meisten Leistungen fällt Umsatzsteuer an, die im Gegenzug als Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abgezogen werden kann. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist unter anderem eine ordnungsgemäße Rechnung mit den in § 14 UStG genannten Pflichtangaben. Fehlen diese oder sind sie fehlerhaft, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen und es kommt zu Steuernachzahlungen.
Gewerbesteuer & HinzurechnungenWarum die Bemessungsgrundlage höher ausfallen kann als der reine Gewinn.
Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag, der vom steuerlichen Gewinn ausgeht. Diesem werden bestimmte Aufwendungen – etwa Finanzierungszinsen, Miet- und Pachtzinsen oder Lizenzgebühren – anteilig wieder hinzugerechnet (§ 8 GewStG). Dadurch kann die tatsächliche Gewerbesteuerlast spürbar über der reinen Gewinnbesteuerung liegen.
Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG)Geplante Investitionen vorab steuerlich geltend machen.
Kleine und mittlere Betriebe können bis zu 50 % der Kosten einer geplanten Investition schon vor deren Anschaffung gewinnmindernd abziehen (§ 7g EStG). Das setzt voraus, dass bestimmte Größenmerkmale eingehalten und die Investition innerhalb der gesetzlichen Frist tatsächlich durchgeführt wird. Unterbleibt sie, wird der Abzug rückwirkend wieder rückgängig gemacht.
Umwandlung & UmstrukturierungRechtsformwechsel und Einbringung unter dem Umwandlungssteuergesetz.
Ein Wechsel der Rechtsform, die Einbringung eines Betriebs in eine Gesellschaft oder eine Verschmelzung lassen sich unter den Voraussetzungen des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) steuerneutral gestalten, sodass stille Reserven zunächst nicht aufgedeckt werden müssen. Die Steuerneutralität ist an zahlreiche formale und materielle Voraussetzungen geknüpft, deren Einhaltung im Vorfeld sorgfältig zu prüfen ist.
Photovoltaik – SteuerbefreiungEinkommen- und umsatzsteuerliche Erleichterungen für PV-Anlagen.
Einnahmen aus dem Betrieb kleinerer Photovoltaikanlagen sind seit 2022 unter bestimmten Leistungsgrenzen von der Einkommensteuer befreit. Für die Lieferung und Installation solcher Anlagen gilt seit 2023 zudem ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz, sodass insoweit keine Umsatzsteuer anfällt. Die jeweiligen Grenzwerte und Voraussetzungen sollten im Einzelfall geprüft werden.
Vermögen, Immobilien & Verfahren
Grunderwerbsteuer bei ImmobilienSteuersatz je Bundesland und Besonderheiten bei Share Deals.
Der Erwerb eines Grundstücks löst grundsätzlich Grunderwerbsteuer aus, deren Satz von Bundesland zu Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % variiert. Wird statt des Grundstücks selbst eine Beteiligung an einer grundbesitzenden Gesellschaft übertragen (Share Deal), gelten hierfür besondere Anzeige- und Besteuerungsregeln, die im Vorfeld geprüft werden sollten.
Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)Was beim Umzug ins Ausland mit wesentlichen Beteiligungen passiert.
Verlegt eine Person mit einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ihren Wohnsitz ins Ausland, werden die darin ruhenden stillen Reserven grundsätzlich so besteuert, als wäre die Beteiligung veräußert worden (§ 6 AStG). Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei einem Wegzug innerhalb der EU/des EWR, kommen Stundungs- oder Rückkehrregelungen in Betracht.
Kryptowährungen & SteuerWann Gewinne aus Bitcoin & Co. steuerfrei bleiben.
Der Verkauf von Kryptowährungen im Privatvermögen gilt als privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG). Liegt zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als ein Jahr, bleibt ein erzielter Gewinn steuerfrei. Erfolgt der Verkauf innerhalb dieser Jahresfrist, ist der Gewinn grundsätzlich einkommensteuerpflichtig, sofern nicht die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte greift.
Stundung & Erlass von SteuernWenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte bedeuten würde.
Kann eine fällige Steuer nicht ohne erhebliche Härte gezahlt werden, kommt auf begründeten Antrag eine Stundung in Betracht (§ 222 AO), bei der die Zahlung zeitlich hinausgeschoben wird. In besonderen Härtefällen kann das Finanzamt die Steuer auch ganz oder teilweise erlassen (§ 227 AO). Beide Maßnahmen setzen eine sorgfältige Darlegung der wirtschaftlichen Situation voraus.
Änderung bestandskräftiger BescheideKorrektur auch nach Ablauf der Einspruchsfrist möglich.
Auch wenn die einmonatige Einspruchsfrist bereits verstrichen ist, bleibt eine Korrektur eines Steuerbescheids in bestimmten Fällen möglich – etwa wenn nachträglich neue Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden (§ 173 AO) oder eine offenbare Unrichtigkeit wie ein Schreib- oder Rechenfehler vorliegt (§ 129 AO). Die Voraussetzungen für eine solche Änderung sind eng gefasst und sollten im Einzelfall geprüft werden.
Häufig gestellte Fragen zum Steuerrecht
Direkte Antworten auf die meistgesuchten Fragen – damit Sie sich ein erstes Bild machen können, bevor wir sprechen.
Wann brauche ich einen Anwalt für Steuerrecht statt eines Steuerberaters?
Wie lege ich Einspruch gegen einen Steuerbescheid ein?
Was umfasst das Unternehmenssteuerrecht?
Wie kann man Erbschaftsteuer legal reduzieren?
Was ist der Unterschied zwischen Steuerrecht und Steuerstrafrecht?
Was kostet die Beratung durch einen Steueranwalt?
Wen beraten und vertreten Sie im Steuerrecht?
Sind Sie nur in Weimar tätig oder auch bundesweit?
Wie läuft der erste Kontakt und ein Steuermandat ab?
Mein Steuerbescheid ist zu hoch – was kann ich tun?
Was ist die Aussetzung der Vollziehung (AdV)?
Wie läuft eine Klage vor dem Finanzgericht ab?
Wann lohnt sich eine Holdingstruktur steuerlich?
Wie gestalte ich eine Unternehmensnachfolge steueroptimiert?
Welche Freibeträge gelten bei Schenkung und Erbschaft?
Was passiert bei einer Betriebsprüfung (Außenprüfung)?
Was ist eine verbindliche Auskunft des Finanzamts?
Welche typischen Steuerfallen drohen Selbstständigen und Freiberuflern?
Ihre Frist läuft – wir handeln rechtzeitig.
Gegen Steuerbescheide bleibt nur ein Monat. Vereinbaren Sie jetzt einen Online-Termin oder nehmen Sie Kontakt auf.
HLP GmbH – Rechtsanwälte & Steuerberater
Zwei Rechtsanwälte und zwei Steuerberater an zwei Standorten – rechtliche und steuerliche Kompetenz, vollständig integriert.
Transparent und planbar.
Ihr erster Schritt kostet nichts: das Kennenlerngespräch (20 Minuten) zur Zusammenarbeit. Die inhaltliche Beratung beginnt danach mit der Erstberatung zum Festpreis.
Klarheit von Anfang an: Wir beraten ausschließlich gegen Vergütung – dafür wissen Sie jederzeit, woran Sie sind. Die erste Einordnung erfolgt zum Festpreis, die weitere Tätigkeit nach Zeit, Honorarvereinbarung oder nach Streitwert (RVG).
Erstberatung zum Festpreis
Strukturierte erste Einordnung Ihres Anliegens zu einem vorab vereinbarten Festpreis – ohne Überraschungen.
Honorarvereinbarung
Für überschaubare Mandate Pauschal- oder Zeitvergütung; außergerichtlich auch unterhalb der gesetzlichen Gebühren möglich.
Abrechnung nach RVG
Alternativ nach dem Gegenstands-/Streitwert (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Die voraussichtliche Höhe erläutern wir vorab.
So erreichen Sie uns
Ihr Einstieg: das kostenlose Kennenlerngespräch (20 Minuten) per Telefon oder Video – wir klären, ob und wie eine Zusammenarbeit für Sie passt: Themen, Ablauf, Konditionen. Bewusst keine Einzelfall-Rechtsberatung – die beginnt danach mit der Erstberatung zum Festpreis.Ein Mandat entsteht erst durch ausdrückliche Beauftragung – gesetzliche Fristen (etwa die Einspruchsfrist von einem Monat) laufen unabhängig davon weiter.
Online-Termin – Video oder Telefon, automatisch gebucht
Buchen Sie selbst einen freien Termin – wahlweise als Video-Gespräch (Microsoft Teams) oder als Telefon-Termin. Datum und Uhrzeit wählen Sie; die Bestätigung und der Kalendereintrag erfolgen automatisch, beim Video-Termin inkl. Teams-Link. Beim Telefon-Termin rufen wir Sie zur gewählten Zeit an.
Freien Termin wählen – die Bestätigung und der Microsoft-Teams-Link kommen automatisch.
Jetzt Kennenlerngespräch buchen →Lieber telefonisch? 03643 85 00 12
Schnellkontakt
Wenig Aufwand, kein langes Schreiben: Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und ein bis zwei Sätze zu Ihrem Anliegen – wir rufen zurück. Für detaillierte Fälle mit Unterlagen nutzen Sie bitte die ausführliche Anfrage.
Ausführliche Anfrage
Mit ein paar strukturierten Angaben können wir Ihr Anliegen schon vor dem ersten Gespräch einordnen – das spart Zeit und gibt Ihnen schneller eine fundierte Einschätzung. Sie können Bescheide, Schreiben und Unterlagen direkt als Anlage hochladen.
Der Fragebogen erfasst
- Wer Privatperson · Unternehmen · Geschäftsführer/Organ · Erbe/Vermögensinhaber
- Wann Datum des Bescheids/Schreibens und laufende Fristen
- Was Steuerbescheid · Prüfungsanordnung · Aufforderungsschreiben des Finanzamts · Erbschaft-/Schenkungsfall · Betriebsprüfung · Sonstiges
- Worum Steuerart, betroffene Zeiträume, ungefährer Betrag
- Anlagen Bescheide und Schreiben als Datei-Upload
Mehr als Steuerrecht
Rechtsanwalt Markus Presch ist Teil der HLP GmbH – Rechtsanwälte und Steuerberater unter einem Dach. Über das Steuerrecht hinaus stehen Ihnen weitere Rechtsgebiete zur Verfügung – alles aus einer Hand.
Dokumente zum Mandat
Alle wichtigen Unterlagen für Ihre Mandatierung – am Bildschirm ausfüllbar, druckbar oder als PDF speicherbar.
Vollmacht
Interaktive Mandats-Vollmacht: am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken oder als PDF speichern und unterschrieben einreichen.
Vollmacht öffnen →Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung für Verbraucher mit Muster-Widerrufsformular – druckbar und als PDF speicherbar.
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