Steuerrecht · Aus der Mitte Deutschlands – bundesweite Beratung, persönlich vor Ort & digital

Steuerrecht –
klar beraten,
entschlossen vertreten.

Unternehmenssteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Umsatzsteuer, Einspruch gegen Steuerbescheide – wir beraten Unternehmer und Privatpersonen in allen steuerrechtlichen Fragen.

Ihr rechtlicher Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Markus Presch – im Rücken das Team der HLP GmbH: vier Spezialisten aus Recht und Steuern an den Standorten Weimar und Leipzig. So erhalten Sie rechtliche und steuerliche Beratung aus einer Hand.

Zusammenarbeit klären · vertraulich · unverbindlich
Rechtsanwälte + Steuerberatereine Abstimmung entfällt
Bank- & VersicherungspraxisCommerzbank, Gerling
Dr. Niels Lierowehemaliger Zivilrichter am LG Hamburg
Zwei StandorteWeimar & Leipzig
Zwei KammerbezirkeThüringen & Sachsen

Steuerrecht bei HLP – auf einen Blick

RA Markus Presch und das Team der HLP GmbH beraten im Steuerrecht Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen – von der Gestaltung über den Einspruch gegen Steuerbescheide bis zum Finanzgericht. Als Ergänzung zur bestehenden Steuerberatung, Hand in Hand mit den Steuerberatern der HLP GmbH. Standorte Weimar und Leipzig, bundesweit. Erstkontakt: 03643 85 00 12.

Unternehmenssteuerrecht
Erbschaft- & Schenkungsteuer
Umsatzsteuerrecht
Einspruch & Klage
Steuergestaltung
Person

Rechtsanwalt
Markus Presch

Rechtsanwalt Markus Presch ist Mitgründer und Geschäftsführer der HLP GmbH Hesse – Dr. Lierow – Presch Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Gemeinsam beraten wir Unternehmer, Geschäftsführer und Privatpersonen in allen Bereichen des Steuerrechts – von der Unternehmensstrukturierung bis zum Finanzgerichtsverfahren.

„Beratung von Unternehmern für Unternehmer – geradlinig, unkompliziert und auf Augenhöhe."

Markus Preschs berufliche Laufbahn begann im Bankwesen (Commerzbank) und in der Versicherungsbranche (Gerling). Dieses wirtschaftliche Fundament ermöglicht es uns, steuerrechtliche Fragen nicht isoliert rechtlich, sondern im unternehmerischen Kontext zu lösen.

In der HLP GmbH arbeiten Rechtsanwälte und Steuerberater Hand in Hand: Rechtliche und steuerliche Fragen werden intern koordiniert – Sie haben einen Ansprechpartner für beides. Wir betreuen Mandate in ganz Mitteldeutschland und bundesweit.

Fachlich am Puls: Das Steuerrecht ändert sich laufend – neue Gesetze, BFH-Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen. Durch kontinuierliche Fortbildung und die enge Verzahnung von Rechts- und Steuerberatung im Team sind wir stets auf dem aktuellen Stand – damit Ihre Gestaltung und Ihr Einspruch auf dem heutigen Recht beruhen.

Rechtsanwalt Markus Presch, HLP GmbH
Steuerrecht.Markus Presch · Rechtsanwalt & Geschäftsführer der HLP GmbH
Kanzlei
HLP GmbH
Standorte
Weimar & Leipzig
Hintergrund
Bank & Versicherung
Im Team
2 Steuerberater
Sprachen
DE · EN · RU · FR
Zulassung
RA-Kammer Thüringen & Sachsen
Mandanten

Wen wir beraten

Vom Steuerbescheid bis zur Nachfolgeplanung – wir betreuen Privatpersonen und Unternehmer. Sie schildern Ihr Anliegen, wir ordnen es ein und übernehmen die rechtliche Kommunikation mit dem Finanzamt und – wenn nötig – dem Finanzgericht.

01

Privatpersonen & Familien

Einspruch gegen Steuerbescheide, Einkommensteuer und Vermögensfragen – verständlich erklärt und konsequent vertreten. Dazu gehören auch Erben und Vermögensinhaber: Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie vorausschauende Nachfolge- und Übertragungsplanung zur legalen Reduzierung der Steuerlast.

02

Unternehmen & Unternehmer

Unternehmenssteuerrecht, steuerliche Gestaltung, Umsatzsteuer und Begleitung von Betriebsprüfungen – für Gesellschaften, Geschäftsführer und Organe. Ebenso für Selbstständige, Freiberufler und Gründer: Rechtsformwahl und steueroptimierte Strukturierung – von Anfang an auf sicherem Fundament.

Zusammenarbeit

Ergänzung – kein Ersatz Ihrer Steuerberatung

Wir werden ausschließlich zusätzlich zu Ihrer bestehenden Steuerberatung tätig – als rechtliche Beratung in den genannten steuerlichen Geschäftsfeldern. Wir übernehmen keine laufende Steuerberatung und treten nicht an die Stelle Ihres Steuerberaters, sondern ergänzen sein Setup um die juristische Perspektive.

Selbstverständlich arbeiten wir eng mit Ihrem bestehenden Steuerberater zusammen und stehen auch ihm für rechtliche Fragen und Rückfragen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung – damit steuerliche und rechtliche Sicht nahtlos ineinandergreifen.

Leistungen

Was wir für Sie tun

Steuerrechtliche Beratung, die rechtlich präzise und wirtschaftlich sinnvoll ist – für Unternehmen und Privatpersonen.

01

Steuergestaltung & Strukturberatung

Rechtsformwahl, Holding-Modelle, Unternehmensstrukturierung – wir entwickeln steueroptimale Strukturen, die wirtschaftlich funktionieren und rechtssicher sind.

Mehr erfahren →
02

Einspruch & Finanzgericht

Fehlerhafte Steuerbescheide müssen nicht akzeptiert werden. Wir legen fristwahrend Einspruch ein und vertreten Sie vor Finanzgericht und BFH.

Mehr erfahren →
03

Erbschaft-, Schenkungs- & Nachfolgesteuer

Frühzeitige Planung spart erheblich. Wir beraten zur steueroptimalen Vermögens- und Unternehmensübertragung an die nächste Generation.

Mehr erfahren →
360°-Beratung aus einer Hand: In der HLP GmbH arbeiten Rechtsanwälte und Steuerberater gemeinsam. Rechtliche und steuerliche Aspekte werden koordiniert – kein Abstimmungsaufwand, ein Ansprechpartner. Zur Kanzlei-Website →
Rechtsgebiete

Steuerrecht – alle Bereiche

Von der Körperschaftsteuer bis zur Grunderwerbsteuer – wir beraten Sie in sämtlichen steuerrechtlichen Angelegenheiten.

Unternehmenssteuerrecht

+
Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragsteuer für GmbH, AG und Personengesellschaften. Wir beraten bei Gründung, Umstrukturierung, Gewinnausschüttung und steuerlichen Fragen bei Unternehmensveräußerungen. Ziel ist stets die rechtssichere Minimierung der Steuerlast.

Einkommensteuer & Freiberufler

+
Einkommensteueroptimierung für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer. Betriebsausgaben, Investitionsabzugsbeträge, Sonderabschreibungen – wir identifizieren legale Gestaltungsmöglichkeiten und setzen sie um.

Umsatzsteuerrecht

+
Qualifikation von Leistungen, Vorsteuerabzug, innergemeinschaftlicher Erwerb, Reverse Charge, USt-Sonderprüfungen. Umsatzsteuerrecht ist komplex – besonders bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Wir sorgen für Rechtssicherheit in Ihrem Unternehmen.

Erbschaft- & Schenkungsteuer

+
Vermögens- und Unternehmensübertragung an die nächste Generation, Nutzung von Freibeträgen (alle 10 Jahre), Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen (§§ 13a, 13b ErbStG), Nießbrauchsgestaltungen und Stiftungsmodelle. Frühzeitige Planung ist entscheidend.

Steuerliches Verfahrensrecht

+
Einspruch gegen Steuerbescheide (§ 347 AO), Klage vor dem Finanzgericht, Revision zum Bundesfinanzhof, Aussetzung der Vollziehung, Verständigungsverfahren. Wir verteidigen Ihre Rechte konsequent – vom Finanzamt bis zum BFH.

Steuergestaltung & Beratung

+
Proaktive Steuerplanung statt reaktives Krisenmanagement. Wir entwickeln mit Ihnen rechtssichere Strukturen zur Steueroptimierung – abgestimmt auf Ihre unternehmerischen Ziele. Gemeinsam mit unseren Steuerberatern decken wir alle Aspekte ab.

Steuerstrafrecht

+
Wenn ein Steuerverfahren strafrechtliche Relevanz bekommt: Selbstanzeige, Betriebsprüfung mit Strafverdacht, Verteidigung im Steuerstrafverfahren. → Zur Spezialseite Steuerstrafrecht
Leistung 01

Steuergestaltung & Unternehmens­strukturierung

Die Wahl der richtigen Rechtsform, eine durchdachte Holding-Struktur oder eine rechtzeitig geplante Betriebsaufspaltung – steuerliche Gestaltung ist immer dann am wirksamsten, wenn sie proaktiv und nicht reaktiv erfolgt.

Gemeinsam mit unseren Steuerberatern Kai-Uwe Hesse und Kerstin Bader entwickeln wir Strukturen, die sowohl rechtssicher als auch wirtschaftlich optimal sind. Dabei liegt unser Fokus auf dem, was praktisch umsetzbar ist – keine Modelle, die auf dem Papier funktionieren, in der Realität aber scheitern.

  • Rechtsformwahl (GmbH, UG, GmbH & Co. KG, AG)
  • Holding- und Beteiligungsstrukturen
  • Steueroptimierte Gewinnausschüttung
  • Betriebsaufspaltung und -einbringung
  • Steuerliche Planung bei Unternehmensverkauf
  • Internationales Steuerrecht & Doppelbesteuerungsabkommen

Direkt anfragen

Steuerliche Gestaltung erfordert Expertise in Recht und Steuer. Bei HLP haben wir beides unter einem Dach.

Zentrale Weimar: 03643 85 00 12

E-Mail: mpresch@hlp-beratung.de


Kostenloses Kennenlerngespräch (20 Min)
Leistung 02

Einspruch gegen Steuerbescheide & Finanzgericht

Ein Steuerbescheid ist kein letztes Wort. Fehlerhafte Bescheide, zu hoch angesetzte Steuerwerte oder falsch berechnete Beträge können und sollten angefochten werden. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat – danach wird der Bescheid bestandskräftig.

Wir prüfen Ihre Bescheide auf rechtliche Fehler, legen fristwahrend Einspruch ein und führen das Einspruchsverfahren. Wenn das Finanzamt keine Abhilfe leistet, klagen wir für Sie vor dem Finanzgericht und – bei grundsätzlicher Bedeutung – dem Bundesfinanzhof.

  • Fristwahrende Einspruchseinlegung (§ 347 AO)
  • Prüfung auf rechtliche und rechnerische Fehler
  • Aussetzung der Vollziehung (kein Zahlen während des Verfahrens)
  • Klage vor dem Finanzgericht Erfurt / Leipzig
  • Revision beim Bundesfinanzhof (BFH)
  • Verständigungsverfahren bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

Wichtig: Fristen beachten

Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid bestandskräftig – eine Anfechtung ist dann kaum noch möglich.

Schicken Sie uns Ihren Steuerbescheid – wir prüfen ihn und sagen Ihnen, ob Einspruch sinnvoll ist.

Bescheid prüfen lassen
Leistung 03

Erbschaft-, Schenkungs- & Nachfolgesteuer

Vermögen und Unternehmen an die nächste Generation zu übertragen, ist eine der wichtigsten wirtschaftlichen Entscheidungen im Leben. Ohne Planung kann die Erbschaft- oder Schenkungsteuer erheblich sein – mit rechtzeitiger Beratung lässt sie sich deutlich reduzieren.

Wir beraten Sie gemeinsam mit unseren Steuerberatern bei der Nachfolgeplanung: von der Ausnutzung von Freibeträgen über Nießbrauchsgestaltungen bis zu den Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen nach §§ 13a, 13b ErbStG.

  • Nutzung von Schenkungsfreibeträgen (alle 10 Jahre: 400.000 € je Elternteil-Kind)
  • Gestaffelte Schenkungen über mehrere Perioden
  • Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen
  • Nießbrauch- und Wohnrechtskonstruktionen
  • Familienstiftungen als Gestaltungsinstrument
  • Unternehmensnachfolge und Gesellschaftsvertragsgestaltung

Frühzeitig planen lohnt sich

Ein Ehepaar kann einem Kind in 10 Jahren bis zu 800.000 € steuerfrei übertragen. Wer früh anfängt, kann diesen Freibetrag mehrfach nutzen – ohne Steuer.

Wir erstellen gemeinsam mit unseren Steuerberatern ein individuelles Konzept für Ihre Situation.

Nachfolgeplanung anfragen

Steuerbescheid, Betriebsprüfung oder Gestaltungsfrage?

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir geben Ihnen eine erste Einschätzung. Online-Termin spart Ihnen Zeit und Kosten.

Wenn es ernst wird

Aus der Prüfung wird ein Strafvorwurf? Dann verteidigen wir.

Betriebsprüfung mit Strafverdacht, Selbstanzeige, Ermittlungsverfahren – sobald es strafrechtlich wird, zählen Erfahrung und schnelles Handeln. Auf unserer Spezialseite zum Steuerstrafrecht sehen Sie, wie wir verteidigen.

Zur Seite Steuerstrafrecht
Wissen

Wichtige Begriffe im Steuerrecht

Kurz und verständlich erklärt – die zentralen Begriffe, die in steuerrechtlichen Verfahren immer wieder auftauchen.

Einspruch

Der Rechtsbehelf gegen einen Steuerbescheid. Frist: ein Monat ab Bekanntgabe (§ 355 AO). Er hemmt nicht automatisch die Zahlungspflicht.

Aussetzung der Vollziehung (AdV)

Auf Antrag muss eine strittige Steuer zunächst nicht gezahlt werden, solange Einspruch oder Klage laufen (§ 361 AO) – Voraussetzung sind ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit.

Festsetzungsverjährung

Frist, innerhalb derer das Finanzamt Steuern festsetzen darf: regelmäßig vier Jahre, bei Steuerhinterziehung zehn Jahre (§ 169 AO).

Freibeträge Erbschaft-/Schenkungsteuer

Persönliche Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad – Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €. Sie können alle zehn Jahre erneut genutzt werden.

Holding (§ 8b KStG)

Bei einer Holdingstruktur sind Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinne zwischen Kapitalgesellschaften zu 95 % steuerfrei.

Verbindliche Auskunft (§ 89 AO)

Vorab verbindliche Klärung durch das Finanzamt, wie ein geplanter Sachverhalt steuerlich behandelt wird – schafft Planungssicherheit.

Wissen & Themen

Weitere Themen im Steuerrecht

Über die häufigsten Fragen hinaus begegnen uns in der Beratung regelmäßig weitere Themen aus dem Unternehmens- und Vermögensbereich. Ein erster Überblick – für die Einschätzung Ihres konkreten Falls sprechen Sie uns gerne an.

Unternehmen & laufende Steuern

Umsatzsteuer & VorsteuerabzugOrdnungsgemäße Rechnung als Grundlage – und was bei Fehlern droht.

Auf die meisten Leistungen fällt Umsatzsteuer an, die im Gegenzug als Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abgezogen werden kann. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist unter anderem eine ordnungsgemäße Rechnung mit den in § 14 UStG genannten Pflichtangaben. Fehlen diese oder sind sie fehlerhaft, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen und es kommt zu Steuernachzahlungen.

Gewerbesteuer & HinzurechnungenWarum die Bemessungsgrundlage höher ausfallen kann als der reine Gewinn.

Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag, der vom steuerlichen Gewinn ausgeht. Diesem werden bestimmte Aufwendungen – etwa Finanzierungszinsen, Miet- und Pachtzinsen oder Lizenzgebühren – anteilig wieder hinzugerechnet (§ 8 GewStG). Dadurch kann die tatsächliche Gewerbesteuerlast spürbar über der reinen Gewinnbesteuerung liegen.

Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG)Geplante Investitionen vorab steuerlich geltend machen.

Kleine und mittlere Betriebe können bis zu 50 % der Kosten einer geplanten Investition schon vor deren Anschaffung gewinnmindernd abziehen (§ 7g EStG). Das setzt voraus, dass bestimmte Größenmerkmale eingehalten und die Investition innerhalb der gesetzlichen Frist tatsächlich durchgeführt wird. Unterbleibt sie, wird der Abzug rückwirkend wieder rückgängig gemacht.

Umwandlung & UmstrukturierungRechtsformwechsel und Einbringung unter dem Umwandlungssteuergesetz.

Ein Wechsel der Rechtsform, die Einbringung eines Betriebs in eine Gesellschaft oder eine Verschmelzung lassen sich unter den Voraussetzungen des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) steuerneutral gestalten, sodass stille Reserven zunächst nicht aufgedeckt werden müssen. Die Steuerneutralität ist an zahlreiche formale und materielle Voraussetzungen geknüpft, deren Einhaltung im Vorfeld sorgfältig zu prüfen ist.

Photovoltaik – SteuerbefreiungEinkommen- und umsatzsteuerliche Erleichterungen für PV-Anlagen.

Einnahmen aus dem Betrieb kleinerer Photovoltaikanlagen sind seit 2022 unter bestimmten Leistungsgrenzen von der Einkommensteuer befreit. Für die Lieferung und Installation solcher Anlagen gilt seit 2023 zudem ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz, sodass insoweit keine Umsatzsteuer anfällt. Die jeweiligen Grenzwerte und Voraussetzungen sollten im Einzelfall geprüft werden.

Vermögen, Immobilien & Verfahren

Grunderwerbsteuer bei ImmobilienSteuersatz je Bundesland und Besonderheiten bei Share Deals.

Der Erwerb eines Grundstücks löst grundsätzlich Grunderwerbsteuer aus, deren Satz von Bundesland zu Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % variiert. Wird statt des Grundstücks selbst eine Beteiligung an einer grundbesitzenden Gesellschaft übertragen (Share Deal), gelten hierfür besondere Anzeige- und Besteuerungsregeln, die im Vorfeld geprüft werden sollten.

Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)Was beim Umzug ins Ausland mit wesentlichen Beteiligungen passiert.

Verlegt eine Person mit einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ihren Wohnsitz ins Ausland, werden die darin ruhenden stillen Reserven grundsätzlich so besteuert, als wäre die Beteiligung veräußert worden (§ 6 AStG). Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei einem Wegzug innerhalb der EU/des EWR, kommen Stundungs- oder Rückkehrregelungen in Betracht.

Kryptowährungen & SteuerWann Gewinne aus Bitcoin & Co. steuerfrei bleiben.

Der Verkauf von Kryptowährungen im Privatvermögen gilt als privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG). Liegt zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als ein Jahr, bleibt ein erzielter Gewinn steuerfrei. Erfolgt der Verkauf innerhalb dieser Jahresfrist, ist der Gewinn grundsätzlich einkommensteuerpflichtig, sofern nicht die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte greift.

Stundung & Erlass von SteuernWenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte bedeuten würde.

Kann eine fällige Steuer nicht ohne erhebliche Härte gezahlt werden, kommt auf begründeten Antrag eine Stundung in Betracht (§ 222 AO), bei der die Zahlung zeitlich hinausgeschoben wird. In besonderen Härtefällen kann das Finanzamt die Steuer auch ganz oder teilweise erlassen (§ 227 AO). Beide Maßnahmen setzen eine sorgfältige Darlegung der wirtschaftlichen Situation voraus.

Änderung bestandskräftiger BescheideKorrektur auch nach Ablauf der Einspruchsfrist möglich.

Auch wenn die einmonatige Einspruchsfrist bereits verstrichen ist, bleibt eine Korrektur eines Steuerbescheids in bestimmten Fällen möglich – etwa wenn nachträglich neue Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden (§ 173 AO) oder eine offenbare Unrichtigkeit wie ein Schreib- oder Rechenfehler vorliegt (§ 129 AO). Die Voraussetzungen für eine solche Änderung sind eng gefasst und sollten im Einzelfall geprüft werden.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Steuerrecht

Direkte Antworten auf die meistgesuchten Fragen – damit Sie sich ein erstes Bild machen können, bevor wir sprechen.

Ihr Fall ist individuell. Diese Antworten bieten Orientierung – sie ersetzen keine persönliche Beratung. Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Einschätzung.

Wann brauche ich einen Anwalt für Steuerrecht statt eines Steuerberaters?

+
Wir treten nicht an die Stelle Ihres Steuerberaters und übernehmen keine laufende Steuerberatung – wir werden ausschließlich ergänzend als rechtliche Berater tätig. Einen Steueranwalt brauchen Sie zusätzlich, wenn Ihr Steuerstreit vor Gericht geht (Finanzgericht, BFH), wenn ein Steuerstrafverfahren droht oder wenn es um rechtliche Gestaltungsfragen geht. Mit Ihrem bestehenden Steuerberater arbeiten wir eng zusammen und stehen auch ihm für Rückfragen zur Verfügung.

Wie lege ich Einspruch gegen einen Steuerbescheid ein?

+
Einspruch muss innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheids schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingelegt werden. Ohne fristgerechten Einspruch wird der Bescheid bestandskräftig. Wir prüfen Ihren Bescheid und legen fristwahrend Einspruch ein – auch wenn die Frist knapp ist. Schicken Sie uns den Bescheid so früh wie möglich.

Was umfasst das Unternehmenssteuerrecht?

+
Das Unternehmenssteuerrecht regelt die Besteuerung von Unternehmen – Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragsteuer sowie steuerliche Fragen bei Gründung, Umstrukturierung und Veräußerung. Ziel der Beratung ist eine rechtssichere, steueroptimale Gestaltung, die zu Ihrer konkreten unternehmerischen Situation passt.

Wie kann man Erbschaftsteuer legal reduzieren?

+
Durch frühzeitige Planung: Freibeträge (z.B. 400.000 € alle 10 Jahre zwischen Elternteil und Kind) können durch gestaffelte Schenkungen mehrfach genutzt werden. Bei Betriebsvermögen greifen Verschonungsregelungen (§§ 13a, 13b ErbStG). Nießbrauchsgestaltungen reduzieren die Steuerbemessungsgrundlage zusätzlich. Entscheidend: Je früher die Planung beginnt, desto mehr lässt sich einsparen.

Was ist der Unterschied zwischen Steuerrecht und Steuerstrafrecht?

+
Steuerrecht regelt die rechtmäßige Besteuerung – Pflichten, Freibeträge, Gestaltungen, Einspruchsrechte. Steuerstrafrecht greift, wenn Steuerpflichten vorsätzlich verletzt wurden (Steuerhinterziehung, § 370 AO). Eine Betriebsprüfung kann jederzeit in ein Strafverfahren münden. Wir erkennen früh, wenn ein steuerlicher Streit strafrechtliche Relevanz bekommt – und handeln entsprechend.

Was kostet die Beratung durch einen Steueranwalt?

+
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert (RVG) oder werden als Zeithonorar vereinbart. In vielen Fällen übersteigt der steuerliche Vorteil durch professionelle Beratung die Anwaltskosten deutlich. Honorarfragen besprechen wir offen im ersten Gespräch – damit Sie wissen, womit Sie rechnen.

Wen beraten und vertreten Sie im Steuerrecht?

+
Wir beraten Privatpersonen und Familien, Unternehmen und deren Organe (Geschäftsführer, Vorstände) sowie Erben und Vermögensinhaber – von der laufenden Steuergestaltung über den Einspruch gegen Steuerbescheide bis zum Finanzgerichtsprozess. RA Markus Presch ist Ihr rechtlicher Ansprechpartner; im Hintergrund arbeitet das gesamte Team der HLP GmbH mit vier Spezialisten aus Recht und Steuern – rechtliche und steuerliche Beratung aus einer Hand.

Sind Sie nur in Weimar tätig oder auch bundesweit?

+
Unsere Standorte sind Weimar und Leipzig, von dort betreuen wir Mandate in ganz Mitteldeutschland (Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt) und bundesweit. Viele steuerrechtliche Anliegen lassen sich ortsunabhängig per Telefon, E-Mail und Microsoft-Teams-Erstgespräch bearbeiten – der regionale Bezug bleibt, die Reichweite ist es nicht.

Wie läuft der erste Kontakt und ein Steuermandat ab?

+
Sie schildern uns telefonisch, per Schnellkontakt oder über den ausführlichen Fragebogen (mit Upload Ihrer Bescheide) Ihr Anliegen. Wir geben eine erste Einschätzung, klären Fristen – etwa die einmonatige Einspruchsfrist – und besprechen das weitere Vorgehen sowie Honorarfragen offen. Auf Wunsch vereinbaren Sie direkt ein Video-Erstgespräch per Microsoft Teams.

Mein Steuerbescheid ist zu hoch – was kann ich tun?

+
Gegen jeden Steuerbescheid können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Wichtig: Der Einspruch hemmt nicht automatisch die Zahlungspflicht – dafür ist zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Wir prüfen den Bescheid auf Rechts- und Rechenfehler, begründen den Einspruch und vertreten Sie bis zur Klage vor dem Finanzgericht.

Was ist die Aussetzung der Vollziehung (AdV)?

+
Die Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO, § 69 FGO) bewirkt, dass Sie eine strittige Steuer zunächst nicht zahlen müssen, solange Einspruch oder Klage laufen. Voraussetzung sind ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids. Unterliegen Sie später, fallen Aussetzungszinsen von 6 % pro Jahr an. Wir stellen den Antrag fristgerecht und begründet.

Wie läuft eine Klage vor dem Finanzgericht ab?

+
Bleibt der Einspruch erfolglos, können Sie innerhalb eines Monats nach der Einspruchsentscheidung Klage beim Finanzgericht erheben. Es prüft den Fall tatsächlich und rechtlich vollständig neu. Gegen das Urteil ist unter Voraussetzungen die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) möglich. Vor dem Finanzgericht besteht kein Anwaltszwang – anwaltliche Vertretung erhöht die Erfolgsaussichten jedoch deutlich.

Wann lohnt sich eine Holdingstruktur steuerlich?

+
Eine Holding kann erhebliche Vorteile bringen: Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinne zwischen Kapitalgesellschaften sind zu 95 % steuerfrei (§ 8b KStG). Das erlaubt steueroptimierte Reinvestition von Gewinnen und erleichtert die spätere Nachfolge. Ob sich eine Holding lohnt, hängt von Ihrer Struktur und Zielsetzung ab – das prüfen wir gemeinsam mit den Steuerberatern der HLP GmbH.

Wie gestalte ich eine Unternehmensnachfolge steueroptimiert?

+
Bei der Übertragung von Betriebsvermögen gelten weitreichende Verschonungsregeln: Unter Voraussetzungen (Behaltensfrist, Lohnsumme) bleiben 85 % oder 100 % des Betriebsvermögens erbschaft- und schenkungsteuerfrei. Frühzeitige Planung – idealerweise Jahre vorher – erlaubt es, Freibeträge mehrfach zu nutzen und schrittweise zu übergeben. Recht und Steuern greifen hier eng ineinander, daher beraten wir interdisziplinär.

Welche Freibeträge gelten bei Schenkung und Erbschaft?

+
Die persönlichen Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad: Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 € je Elternteil, Enkel 200.000 €, sonstige Personen deutlich weniger. Diese Freibeträge können alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden. Durch frühzeitige Schenkungen zu Lebzeiten lässt sich Vermögen daher steueroptimiert übertragen.

Was passiert bei einer Betriebsprüfung (Außenprüfung)?

+
Bei einer Außenprüfung prüft das Finanzamt zurückliegende Jahre auf Richtigkeit Ihrer Erklärungen. Wir bereiten die Prüfung vor, begleiten sie, kommunizieren mit dem Prüfer und prüfen die Feststellungen kritisch – mit dem Ziel, Mehrergebnisse zu vermeiden oder zu begrenzen. Ergeben sich Anhaltspunkte für Steuerstraftaten, wechselt das Verfahren die Spielregeln – dann greift unsere Expertise im Steuerstrafrecht.

Was ist eine verbindliche Auskunft des Finanzamts?

+
Mit einer verbindlichen Auskunft (§ 89 AO) klären Sie vorab, wie das Finanzamt einen geplanten Sachverhalt steuerlich behandeln wird. Das schafft Planungssicherheit bei größeren Transaktionen – Umstrukturierungen, Nachfolgen, Immobiliengeschäften. Die Auskunft ist gebührenpflichtig und für das Finanzamt bindend, wenn der verwirklichte dem angefragten Sachverhalt entspricht. Wir formulieren die Anfrage tragfähig.

Welche typischen Steuerfallen drohen Selbstständigen und Freiberuflern?

+
Häufige Risiken: Abgrenzung freiberuflich/gewerblich (Gewerbesteuer), Scheinselbstständigkeit, falsche Umsatzsteuer-Behandlung (Kleinunternehmer, Reverse Charge), nicht anerkannte Betriebsausgaben sowie Rückstellungen und Investitionsabzugsbeträge. Wir beraten vorausschauend, damit aus vermeidbaren Fehlern keine Nachzahlungen oder gar steuerstrafrechtlichen Vorwürfe werden.

Ihre Frist läuft – wir handeln rechtzeitig.

Gegen Steuerbescheide bleibt nur ein Monat. Vereinbaren Sie jetzt einen Online-Termin oder nehmen Sie Kontakt auf.

Team

HLP GmbH – Rechtsanwälte & Steuerberater

Zwei Rechtsanwälte und zwei Steuerberater an zwei Standorten – rechtliche und steuerliche Kompetenz, vollständig integriert.

Kosten & Honorar

Transparent und planbar.

Ihr erster Schritt kostet nichts: das Kennenlerngespräch (20 Minuten) zur Zusammenarbeit. Die inhaltliche Beratung beginnt danach mit der Erstberatung zum Festpreis.

Klarheit von Anfang an: Wir beraten ausschließlich gegen Vergütung – dafür wissen Sie jederzeit, woran Sie sind. Die erste Einordnung erfolgt zum Festpreis, die weitere Tätigkeit nach Zeit, Honorarvereinbarung oder nach Streitwert (RVG).

Beratung nach Zeit 250 €pro Stunde zzgl. USt Transparent abgerechnet und vorab besprochen – keine versteckten Kosten.

Erstberatung zum Festpreis

Strukturierte erste Einordnung Ihres Anliegens zu einem vorab vereinbarten Festpreis – ohne Überraschungen.

Honorarvereinbarung

Für überschaubare Mandate Pauschal- oder Zeitvergütung; außergerichtlich auch unterhalb der gesetzlichen Gebühren möglich.

Abrechnung nach RVG

Alternativ nach dem Gegenstands-/Streitwert (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Die voraussichtliche Höhe erläutern wir vorab.

Ergänzend, nicht ersetzend. Wir werden ausschließlich zusätzlich zu Ihrer bestehenden Steuerberatung als rechtliche Berater tätig – und nehmen bewusst nicht jedes Mandat an, damit jeder Fall die nötige Aufmerksamkeit erhält.
Kontakt

So erreichen Sie uns

Ihr Einstieg: das kostenlose Kennenlerngespräch (20 Minuten) per Telefon oder Video – wir klären, ob und wie eine Zusammenarbeit für Sie passt: Themen, Ablauf, Konditionen. Bewusst keine Einzelfall-Rechtsberatung – die beginnt danach mit der Erstberatung zum Festpreis.Ein Mandat entsteht erst durch ausdrückliche Beauftragung – gesetzliche Fristen (etwa die Einspruchsfrist von einem Monat) laufen unabhängig davon weiter.

Online-Termin – Video oder Telefon, automatisch gebucht

Buchen Sie selbst einen freien Termin – wahlweise als Video-Gespräch (Microsoft Teams) oder als Telefon-Termin. Datum und Uhrzeit wählen Sie; die Bestätigung und der Kalendereintrag erfolgen automatisch, beim Video-Termin inkl. Teams-Link. Beim Telefon-Termin rufen wir Sie zur gewählten Zeit an.

Einspruchsfrist beachten: Gegen Steuerbescheide läuft nur ein Monat ab Bekanntgabe – buchen Sie rechtzeitig einen Termin oder rufen Sie unsere Zentrale an: 03643 85 00 12.
Online-Termin selbst buchen

Freien Termin wählen – die Bestätigung und der Microsoft-Teams-Link kommen automatisch.

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Lieber telefonisch? 03643 85 00 12

Schnellkontakt

Wenig Aufwand, kein langes Schreiben: Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und ein bis zwei Sätze zu Ihrem Anliegen – wir rufen zurück. Für detaillierte Fälle mit Unterlagen nutzen Sie bitte die ausführliche Anfrage.

Lieber direkt anrufen? Zentrale Weimar 03643 85 00 12 · mpresch@hlp-beratung.de (Mo–Fr 08–18 Uhr).
Vertraulich. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

* Pflichtfelder.

Ausführliche Anfrage

Mit ein paar strukturierten Angaben können wir Ihr Anliegen schon vor dem ersten Gespräch einordnen – das spart Zeit und gibt Ihnen schneller eine fundierte Einschätzung. Sie können Bescheide, Schreiben und Unterlagen direkt als Anlage hochladen.

Der Fragebogen erfasst

  • Wer Privatperson · Unternehmen · Geschäftsführer/Organ · Erbe/Vermögensinhaber
  • Wann Datum des Bescheids/Schreibens und laufende Fristen
  • Was Steuerbescheid · Prüfungsanordnung · Aufforderungsschreiben des Finanzamts · Erbschaft-/Schenkungsfall · Betriebsprüfung · Sonstiges
  • Worum Steuerart, betroffene Zeiträume, ungefährer Betrag
  • Anlagen Bescheide und Schreiben als Datei-Upload
Downloadbereich – Vollmacht: Für die Mandatierung können Sie unsere interaktive Vollmacht direkt am Bildschirm ausfüllen, als PDF speichern/ausdrucken und unterschrieben mitbringen oder als Anlage hochladen.
Fragebogen mit Anlagen-Upload (datenschutzkonform) Hier wird der Microsoft-Forms-Fragebogen eingebettet – verschlüsselte Übermittlung inkl. sicherem Datei-Upload für Bescheide. Dies ist der empfohlene, datenschutzkonforme Weg.
Hinweis zum E-Mail-Versand: Eine unverschlüsselte E-Mail ist datenschutzrechtlich nicht gesichert – bitte senden Sie uns keine sensiblen Unterlagen per E-Mail. Nehmen Sie einfach per E-Mail oder über eine kurze Anfrage Kontakt auf; wir stellen Ihnen anschließend einen datenschutzkonformen Upload-Link zur sicheren Übermittlung Ihrer Unterlagen zur Verfügung. Bitte bestätigen Sie:
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